Hausverwaltung unsere Passion 
von WEG-Verwaltung bis Mietverwaltung


WILLKOMMEN BEI
OmniCura ‐ allumfassende Fürsorge
für die Immobilie seit 1975

Das Fundament der Verwaltung von Immobilien hat sich im Laufe der Jahre nicht geändert. Das Ziel der OmniCura ist es, die uns anvertrauten Immobilien zusammen mit Ihnen als Eigentümer, optimal zu bewirtschaften und den Wert der Immobilie zu erhalten bzw. zu steigern.

Das „Was“ und das „Wie“ unterliegen einem stetigen Wandel. Während das „Was“ hauptsächlich von den sich häufig ändernden gesetzlichen Vorgaben und dem Alter der Immobilie abhängig ist, wird das „Wie“ durch die geänderten Ansprüche der Gesellschaft mitbestimmt.

Einfache Kommunikation und die ständige Verfügbarkeit von aktuellen Informationen zu Ihrer Immobilie ermöglichen wir Ihnen über unser digitales Kundenportal, welches 24 Stunden 7 Tage die Woche für Sie zur Verfügung steht. Für den direkten telefonischen Kontakt stellen wir Ihnen entsprechende Zeitfenster zur Verfügung, in welchem sich unser Team auf Ihre Anrufe freut. Fragen die nicht direkt beantwortet werden können, werden mit den Objektbetreuern oder der Geschäftsführung abgeklärt und Sie erhalten eine entsprechende Rückmeldung per Telefon oder per digitaler Kommunikation.

Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

Suchen Sie eine neue Hausverwaltung? Dann haben wir hier für Sie ein entsprechendes Kontaktformular vorbereitet. Diese ersten Informationen helfen uns, einen ersten Überblick von der Immobilie zu erhalten.

Um das für Ihre Eigentümergemeinschaft maßgeschneiderte Angebot erstellen zu können, ist für uns ein Ortstermin und ein persönliches Gespräch mit den Beiräten/ bevollmächtigten Eigentümern obligatorisch.




Unsere Leistungen im Überblick



Verwaltung nach WEG

Die Stellung des Verwalters wurde durch die WEG-Reform deut­lich geändert. Der Verwalter ist gem. §9b des Wohnungs­eigen­tums­gesetzes notwendiges Organ der Gemeinschaft der Eigentümer, welche diese nach außen hin vertritt.



Mietverwaltung

Für die Aufgaben der Mietverwaltung gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Der Umfang wird ausschließlich im Verwaltungs­vertrag geregelt. Sie benötigen Unterstützung? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.



Nebenkostenabrechnung

Sie kümmern sich gerne selbst um Ihre Immobilie/ Eigentums­wohnung und haben ein gutes Verhältnis zu Ihren Mietern, aber die Erstellung der Nebenkostenabrechnung ist nicht Ihr Spezial­gebiet? Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie.



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