Hausverwaltung unsere Passion 
von WEG-Verwaltung bis Mietverwaltung

Unsere Leistungen im Überblick



Verwaltung nach WEG

Die Stellung des Verwalters wurde durch die WEG-Reform deut­lich geändert. Der Verwalter ist gem. §9b des Wohnungs­eigen­tums­gesetzes notwendiges Organ der Gemeinschaft der Eigentümer, welche diese nach außen hin vertritt.



Mietverwaltung

Für die Aufgaben der Mietverwaltung gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Der Umfang wird ausschließlich im Verwaltungs­vertrag geregelt. Sie benötigen Unterstützung? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.



Nebenkostenabrechnung

Sie kümmern sich gerne selbst um Ihre Immobilie/Eigentums­wohnung und haben ein gutes Verhältnis zu Ihren Mietern, aber die Erstellung der Nebenkostenabrechnung ist nicht Ihr Spezial­gebiet? Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie.



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