Unsere Leistungen im Überblick
Verwaltung nach WEG
Die Stellung des Verwalters wurde durch die WEG-Reform deutlich geändert. Der Verwalter ist gem. §9b des Wohnungseigentumsgesetzes notwendiges Organ der Gemeinschaft der Eigentümer, welche diese nach außen hin vertritt.
Mietverwaltung
Für die Aufgaben der Mietverwaltung gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Der Umfang wird ausschließlich im Verwaltungsvertrag geregelt. Sie benötigen Unterstützung? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Nebenkostenabrechnung
Sie kümmern sich gerne selbst um Ihre Immobilie/Eigentumswohnung und haben ein gutes Verhältnis zu Ihren Mietern, aber die Erstellung der Nebenkostenabrechnung ist nicht Ihr Spezialgebiet? Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie.